Registrierkasse und (RKSV)
Die Registrierkasse und die RKSVpflicht in Österreich besteht seit dem Jahr 2016 und folgende Unternehmen sind betroffen bzw. verpflichtet eine Registrierkasse zu aktivieren
-wenn die Jahresumsätze 15.000 € übersteigen und ihre Barumsätze 7.500€ überschreiten
sind diese beiden Werte überschritten muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Jeder Beleg muss folgendes enthalten:
– Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
– fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
– Tag der Belegausstellung
– Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
– Betrag der Barzahlung
– spätestens ab 1.4.2017 bei Verwendung von elektronischen Kassen mit Sicherheitseinrichtung: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, maschinenlesbarer Code (OCR-, Bar- oder QR-Code)
Sonderregelungen und Erleichterungen
-Umsätze im Freien (Kalte-Händeregelung) bis zu 30.000€ im Jahr
-Bestimmte Automaten wie etwa Tischfußball, Musik, oder Dartautomaten
-Onlineshop-Umsätze, die nicht mit Bargeld erzielt werden
-Bestimmte Kantinen, Buschenschanken und Hütten
Signaturerstellungseinheit Pflicht ab 1.4.2017
Ab 1.4.2017 müssen Registrierkassen über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen. Bereits vorhandene oder bis zum 1.4.2017 gekaufte Kassensysteme müssen nachgerüstet werden.
Registrierkassen müssen über folgende Eigenschaften verfügen:
– Datenerfassungsprotokoll
– Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen
– Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit
– Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
– Kassenidentifikationsnummer
Strafen bzw. Sanktionen
Ignorieren der Registrierkassenpflicht kann mit bis zu € 5.000,- bestraft werden. Fehlende Aufzeichnungen können außerdem zu einer Schätzung der Umsätze (=Besteuerungsgrundlage) durch die Behörde führen.
Mehr Information: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390
Wir sind ein erstklassiger Handelspartner der Registrierkassen für alle Bereiche im Sortiment hat. Sollten Sie eine Registrierkasse benötigen und Fragen dazu haben. Das Team von Büroausstattung Weinviertel steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei und beraten Sie in Sachen Registrierkasse und finden die geeignetste Kasse in Ihrer Branche.
Die Beratung ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Weinviertler Handschlagsqualität